Liebe BFS/Telefónica-Titulierungs-Betroffene,
mein Name ist Rainer Wiesehahn ich bin seit 1994 Rechtsanwalt.
Seit 2002 lege ich mich sehr häufig und gerne mit diversen Telekommunikationsunternehmen an, um falsche Handy- und Telefonrechnungen und rechtswidrige Telefonsperren zu verhindern oder zur fristlosen Kündigung auszunutzen.
Im Juni 2011 erhielt ich selber eine Mahnung bzw. Titulierungsankündigung von einer werten Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, mit der ich vertraglich niemals etwas zu tun gehabt habe.
Deren Geldeintreiberin ist bei mir die BFS risk & collection GmbH aus Verl.
Beweis:
Beweisfoto der Titulierungsankündigung vom 20.06.2011
Ich habe mich schon auf einen neuen Rechtsstreit mit der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG gefreut, Strafanzeige gestellt, mich beim OLG Hamm beschwert, den Anspruch bestritten und um Bestätigung gebeten, dass die Titulierungsankündigung nicht besteht.
Leider entsprachen die BFS risk & collection GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co. OHG meinem Wunsch auf schriftliche Bestätigung, dass die Titulierungsankündigung in Höhe von 142,09 Euro nicht bestehe.
Falls Sie auch eine solche dubiose Mahnung erhalten haben, möchten Sie sicherlich wissen, ob Sie zahlen müssen, weil die Titulierungsankündigung rechtens ist, oder ob Sie sich besser wehren, weil es Betrug oder Abzocke ist.
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Wenn Sie diese Mahnung nicht schriftlich bestreiten, könnten Sie Opfer eines Fehlurteiles werden. Dies wird geschehen, wenn die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG gegen Sie einen Mahnbescheid beantragt und Sie nichts unternehmen. Sobald dieser Mahnbescheid rechtskräftig wird, kann die Telefonica Germany die Zwangsvollstreckung gegen Sie betreiben, Ihr Gehalt oder Konto pfänden.
Diese Unannehmlichkeiten können Sie wie folgt verhindern:
Sie übermitteln uns Ihre Titulierungsankündigung per Online-Formular, beschreiben im Formular so detailliert wie möglich, ob der Anspruch der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG besteht und wir sagen Ihnen, ob diese Titulierungsankündigung rechtens ist oder nicht, wie teuer ein anwaltlicher Brief an die BFS risk & collection GmbH ist und wer diese Anwaltskosten zu zahlen hat, Sie oder die BFS und Telefónica.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Übermitteln Ihrer Anfrage nebst Mahnung noch kein Anwaltsvertrag zustande kommt. Es entstehen für Sie keine Kosten.
Bitte füllen Sie nun das Formular aus. Die Felder mit einem roten Asterisken ( * ) müssen alle ausgefüllt werden.
21.12.2011
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