Die Berechnung erfolgt nach dem ab dem 1. Juli 2004 gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie der Streitwert berechnet wird z.B. beim Kauf, bei Scheidung und bei Kündigung im Mietrecht, erfahren Sie bei Erläuterungen zur Streitwertberechnung.
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