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Anwaltskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten kostenlos selber berechnen. Was kostet eine Beratung und Vertretung durch einen Anwalt in Deutschland außergerichtlich und in der ersten und zweiten Instanz?



Justizrechner       © Rainer Wiesehahn       Erläuterungen   

Die Berechnung erfolgt nach dem ab dem 1. Juli 2004 gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wie der Streitwert berechnet wird z.B. beim Kauf, bei Scheidung und bei Kündigung im Mietrecht, erfahren Sie bei Erläuterungen zur Streitwertberechnung.

Die Anwaltskosten und Gerichtskosten bekommen Sie angezeigt, wenn Sie im blauen Feld auf "außergerichtlich", "1.Instanz ohne Einigung", "1.Instanz mit Einigung", "2.Instanz ohne Einigung" und "2.Instanz mit Einigung" klicken. Alle Ergebnisse haben nur informativen Charakter.

Fehler, Irrtümer und Rechenfehler bleiben ausdrücklich vorbehalten. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit der Anwaltsgebühren und Gerichtskosten. Bitte holen Sie auf jeden Fall eine zweite Meinung ein.

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Gegenstandswert:
Deko