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Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht:
F: Ich habe kein gutes Verhältnis zu meiner Mutter. Nach einer Meinungsverschiedenheit hat sie angekündigt, dass ich später nichts erben werde, da sich ihr Lebensgefährte und mein Bruder wesentlich mehr um sie kümmern. Bin ich jetzt enterbt worden?
A: Sie haben zumindestens Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil, es sei denn es liegt ein gesetzlich vorgesehener Grund auch für die Entziehung des Pflichtteiles vor. Ob dies der Fall ist, kann nur in einem persönlichen Beratungsgespräch abgeklärt werden.
F: Ich habe über mehrere Ecken erfahren, dass mein Vater sein ganz Vermögen (Firma, Wertpapiere und Grundbesitztümer) seiner neuen Freundin und ihren Kindern verschenken will, damit meine von ihm getrennt lebende Mutter, meine 2 Schwestern, mein Bruder und ich leer ausgehen. Ist das so einfach möglich?
A: Aufgrund der Testierfreiheit ist die Rechtsprechung bei der Bejahung von sittenwidrigen Zuwendungen sehr zurückhaltend. Ihr Pflichtteil kann Ihnen nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen entzogen werden. In Ihrem Fall ist jedes Detail von Bedeutung, so dass ein persönlicher Beratungstermin für Sie unumgänglich ist.
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