Häufig gestellte Fragen zu den Anwaltsgebühren:
F: Wonach berechnen sich die Anwalts- und Gerichtskosten?
A: Dies erfahren Sie hier.
F: Wo bekomme ich Antragsformulare für Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe?
A: Beim Amtsgericht. Einige Gerichte stellen im Internet auch abrufbare Antragsformulare bereit. Diese finden Sie mit der Suchmaschine Ihres Vertrauens.
F: Was ist Beratungshilfe?
A: Der Staat bzw. die Landeskasse übernimmt auf Antrag in bestimmten Fällen, außer bei strafrechtlichen, die Anwaltskosten von Einkommensschwachen, wenn das anzurechnende Einkommen nach Abzug von Freibeträgen, Ihrer Miete usw. € 15 nicht übersteigt. Bevor Sie zum Anwalt gehen, beantragen Sie vorher bei irgendeinem Rechtspfleger Ihres Amtsgerichtes den Beratungshilfeschein. Vergessen Sie hierbei nicht Ihre Einkommens- und Finanzunterlagen.
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