Häufig gestellte Fragen zu Abmahnungen bei Wettbewerbsverstößen:
F: Ich verkaufe Kraftfahrzeuge auch im Internet und habe eine Abmahnung erhalten, weil ich im Ausland meine Autos wegen schlechter Erfahrungen mit einigen Umsatzsteuerbetrügern nur noch zum Bruttopreis verkaufe. Soll ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
A: Da Sie Ihre Fahrzeuge im Ausland mit Vorsteuerabzugsfähigkeit anbieten, haben Sie möglicherweise einen Wettbewerbsverstoß begangen. Es müßte jetzt in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden, ob die Abmahnung berechtigt aber vielleicht rechtsmißbräuchlich ist.
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