Jeden Tag steht nicht nur ein Dummer auf, sondern auch täglich beraten Banken, Versicherungen, Kreditvermittler, Versicherungsverkäufer und Finanzberater ihre Kunden falsch.
Nützliche Beratungsfehler bei der Widerrufsbelehrung, bei den Pflichtangaben zum Verbraucherkredit und bei der Bonitätsprüfung führen dazu, dass Sie als Kreditnehmer, Bauherr oder Immobilienkäufer in Deutschland den Kreditvertrag widerrufen können, auf den gesetzlichen Nominalzins von 4 % umschulden können oder dass Sie die Bank, die Fehler bei der Bonitätsprüfung begangen hat, davon überzeugen oder notfalls zwingen können, Ihnen einen günstigeren Kredit zu bewilligen.
- Beratungsfehler bei der Immobilienberatung
- Beratungsfehler bei Verbraucherkrediten
- Kosten der Rechtsberatung
- Rechtlicher Hinweis
3.) Kosten der Rechtsberatung:
Sofern Sie als Kreditsuchender obige Beratungsfehler nachweisen können, macht es Sinn, die Bank auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Bevor Sie dies tun, sollten Sie sich allerdings vorher rechtlichen Rat bei der Verbraucherzentrale oder bei einem auf Bankrecht spezialisierten Anwalt einholen.
Die Beratung bei der Verbraucherzentrale kostet zwischen 60 und 120 Euro. Der Rechtsanwalt verlangt bei Verbrauchern entweder die gesetzliche Erstberatungsgebühr oder er verlangt ein Sonderhonorar. Unternehmer zahlen für den anwaltlichen Rat eine Geschäftsgebühr, die sich nach dem Streitwert berechnet.
4.) Rechtlicher Hinweis
Die obigen Informationen wurden sorgfältig recherchiert, haben aber nur informativen Charakter. Fehler und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten.
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